Anwaltliche Beratung kostet – aber kein Vermögen. Ich arbeite je nach Fall entweder nach den sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergebenen Honoraren oder vereinbare mit Ihnen einen Stundensatz. In diesem Fall rechne ich minutengenau ab.
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme ich für Sie gern die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Scheuen Sie sich nicht, mich auf die Honorarfrage anzusprechen!
Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt im Internet Informationen zum Anwaltshonorar.