Gerne berate und vertrete ich Sie bei allen Fragen des landwirtschaftlichen Baurechts und in Genehmigungsverfahren, etwa hinsichtlich
- Bauvorhaben im Außenbereich
- Abwehr an Ihren Betrieb heranrückender Bebauungen
- Abwehr von Auflagen wie Rückbauverpflichtungen bei Biomasseanlagen
- Stromtrassen und andere Leitungen, die Ihren Betrieb berühren